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GesRZ 1, Februar 2011, Seite 3

Deutschland: Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes

Am hat der deutsche Gesetzgeber den Entwurf des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es insb, Anlageberatungskunden durch bessere Information und Beratung zu schützen.

Dazu soll ein sog Produktinformationsblatt eingeführt werden. Dieses vereinheitlichte Informationsblatt soll künftig den Kunden kurz und übersichtlich die jeweiligen Charakteristika von Finanzprodukten aufzeigen. Um Falschberatung zu vermeiden, sollen ferner der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusätzliche Alternativen eingeräumt werden, um Verstöße gegen die Gebote der anlegergerechten Beratung und der Offenlegung von Provisionen ahnden zu können. Weiters sollen Berater oder Verantwortliche für Vertriebsvorgaben und die sog Compliance-Funktion bei der BaFin unter Nachweis angemessener Qualifikationen registriert werden. Bei Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften soll die BaFin als Sanktion gegen einzelne Personen ein zeitlich befristetes Beratungsverbot verhängen dürfen.

Um zu vermeiden, dass weiterhin in intransparenter Weise große Stimmrechtspositionen aufgebaut werden können, ohne dass weder die BaFin noch der Markt oder...

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