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GesRZ 1, Februar 2011, Seite 5

EU: Europäische Aufsichtsbehörden

Mit wurde ein Europäisches Gremium für systemische Risiken (ESRB) eingerichtet, welches ua die Aufgabe hat, die Entstehung bzw Entwicklung von systemischen Risiken zu beobachten. Daneben besteht das „Europäische System der Finanzaufsicht“, welches sich aus drei europäischen Aufsichtsbehörden zusammensetzt: der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Ziel der Errichtung der genannten Behörden ist es, eine konsistente Anwendung der auf EU-Ebene vereinbarten Regeln zu gewährleisten.

Die Verordnungen zu Errichtung der genannten Behörden sind abrufbar unter:

EBA: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:331:0012:0047:DE:PDF

EIOPA: https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Rechtliche-Grundlage_753/EuropischeAufsicht/VO-2010-1094-EU-DE_EIOPA.pdf

ESMA: https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Rechtliche-Grundlage_753/EuropischeAufsicht/VO-2010-1095-EU-DE_ESMA.pdf

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Übernahmekommission. Mag. Matth...
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