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GesRZ 1, Februar 2011, Seite 5

EU: Bericht über Funktionsweise des Statuts der Europäischen Gesellschaft für Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft vorgelegt (SE-Statut). Das Statut war am nach mehr als 30-jährigen Verhandlungen im Rat angenommen worden und wurde durch die Richtlinie 2001/86/EG des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (SE-Richtlinie) ergänzt. Der nun vorgelegte Bericht stellt einen Teil des Überprüfungsverfahrens der SE-Verordnung dar. Erläutert werden neben den positiven und negativen Faktoren, die die Gründung einer SE beeinflussen, auch die Tendenzen hinsichtlich der Streuung der SEs in der EU. Der Bericht kommt ua zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des Statuts in der Praxis eine Reihe von Problemen aufwirft: Es schaffe keine einheitliche SE-Gesellschaftsform in der EU, sondern 27 verschiedene SE-Typen. Das Statut enthalte viele Verweise auf nationale Rechtsvorschriften; hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen direkt anwendbarer Bestimmungen und ihrer Schnittstelle mit dem nationalen Recht bestehen Unsicherheiten. Zudem zeige die unausgewogene Streuu...

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