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Garantie-Zertifikate und „Emittentenrisiko“: Hinweispflicht in Werbefoldern?
Mit der Insolvenz der renommierten US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 ist die Vielzahl der von dieser emittierten Zertifikate über Nacht wertlos geworden. Klagen geschädigter Privatanleger überfluten seither die Gerichte in Österreich und Deutschland. Die Klagen richten sich gegen die Banken und Sparkassen in beiden Ländern, welche die Lehman-Zertifikate vertrieben haben. Ein Vorwurf lautet, von diesen nicht ausreichend über die mit dem Erwerb der Zertifikate verbundenen Risiken, namentlich das allgemeine Emittenten- oder Insolvenzrisiko, aufgeklärt worden zu sein. Insb in den beim Vertrieb verwendeten Werbefoldern habe ein entsprechender Hinweis gefehlt. Der Beitrag weist nach, dass weder nach deutschem noch nach österreichischem Recht eine solche generelle Hinweispflicht für Informationsmaterialien besteht. Da die Insolvenz für alle Marktbeobachter einschließlich der großen Rating-Agenturen völlig überraschend kam, bestand auch keine anlassbezogene Pflicht, in Werbefoldern auf das Emittentenrisiko hinzuweisen.
I. Hintergrund
1. Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers
Mit der überraschenden Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Bro...