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ÖBA 8, August 2011, Seite 534

Zur irrtumsrechtlichen „MEL“-Judikatur des OGH

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Martin Oppitz

Wie die jüngere höchstgerichtliche Rechtsprechung belegt, hat sich das Irrtumsrecht als eigenständige Anspruchsgrundlage für die Durchsetzung von Anlegeransprüchen etabliert. Der vorliegende Beitrag geht den dogmatischen Grundlagen dieser Rechtsprechung nach und zeigt die Konsequenzen für betroffene Kapitalmarktakteure auf.

Recent decisions of the Austrian Supreme Court in civil law matters provide evidence that the avoidance of contracts on account of mistake gains in importance as a legal remedy to enforce investors´ claims. This contribution analyses underlying legal doctrine and highlights respective consequences for capital market players.

Stichwörter: Irrtumsrecht, Geschäftsirrtum, Marketingmitteilungen, Anlegerschutz, Inhaberzertifikate, Aufklärungspflichten im Wertpapiergeschäft, Werbevorschriften, Kapitalmarktprospekte.

JEL-Classification: D 18, G 21, G 22, K 13, K 19.

1. Einleitung

Pathologische Fragen des Wertpapiergeschäfts kreisten in der Vergangenheit, was die Durchsetzung von Ansprüchen betrifft, zumeist um schadenersatzrechtliche Themen, sei es im Zusammenhang mit unrichtiger/unvollständiger Anlageberatung oder Ausformungen der zivilrechtlichen Prospekthaftung, welche in...

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