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„Reuerecht“ und Emittentenrisiko
Grenzen der Aufklärungspflicht aus prospektrechtlicher und beratungsvertraglicher Sicht
Ein legislativ verankertes Recht, im Falle einer fehlgeschlagenen Investitionsentscheidung, die einen reut, vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, ein sog Reuerecht, kennen weder das deutsche noch das österreichische Recht. Gleichwohl lassen sich in der Gerichtspraxis beider Länder gehäuft Versuche von Anlegern beobachten, faktisch genau ein solches durchzusetzen, um ihre – ex post gesehen – verfehlten Anlageentscheidungen rückgängig zu machen. Gestützt wird dies ua auf die Behauptung eines unterbliebenen Hinweises auf das Emittentenrisiko. Näheres hierzu erfahren Sie im vorliegenden Beitrag.
I. Problemaufriss
1. „Reuerecht“ und fehlgeschlagene Investitionsentscheidungen
Klagen von Anlegern, die wirtschaftlich nicht hinnehmen wollen, dass ihre Investitionsentscheidungen fehlgeschlagen sind, haben sich zu einer Konstante des modernen Wirtschaftslebens entwickelt. Im Zuge der Finanzkrise und namentlich der daraus resultierenden Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. im Jahr 2008 sind die Gerichte in Deutschland wie in Österreich bekanntlich mit einer Flut derartiger Verfahren geradezu überrollt worden, in denen aufgrund vermeintlich oder tatsächlich...