Erbrecht
3. Aufl. 2026
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S. 18513. Kapitel Vererbung von Gesellschaftsanteilen
13.1. Allgemeines
Nachstehend erörtern wir, welche Auswirkungen der Tod eines Gesellschafters auf seine Gesellschafterstellung in einer Gesellschaft hat. Maßgeblich für die rechtlichen Auswirkungen ist, welche Rechtsform die betreffende Gesellschaft hat und was der Gesellschaftsvertrag bzw die Satzung festsetzen. Erörtert werden im Folgenden die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Aktiengesellschaft (AG), die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) und die Genossenschaft mit beschränkter Haftung (GenmbH). Anzumerken ist, dass bei einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo, FlexKapG) dieselbe Rechtslage wie bei der GmbH besteht, weshalb auf die FlexCo nicht gesondert eingegangen wird.
Bei der GmbH & Co KG richtet sich die Vererbung der Anteile an der Komplementär-GmbH nach GmbH-rechtlichen Grundsätzen (13.2.), jene der Kommanditanteile nach den für eine KG geltenden Grundsätzen (13.5.).
An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass eine geschlechterdiskriminierende Nachfolgeklausel in Gesellschaftsverträgen sittenwidrig sein kann.