Erbrecht
3. Aufl. 2026
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S. 1218. Kapitel
Pflichtteilsrecht und Schenkungen
8.1. Bedeutung des Pflichtteilsrechts
Im Folgenden will ich die mit der Erbrechtsreform 2015 eingeführten Neuerungen im Pflichtteilsrecht, die bereits oben im 4. Kapitel zu Punkt 4.6. kurz dargestellt wurden, ausführlicher - wenngleich nicht in jedem Detail - darstellen.
Das Pflichtteilsrecht hat ganz wesentliche Bedeutung für jede Erbfolgeplanung, denn das Pflichtteilsrecht setzt der Testierfreiheit des Erblassers Grenzen: Das Pflichtteilsrecht ordnet an, dass bestimmte nahe Angehörige/der Ehegatte/der eingetragene Partner jedenfalls einen Teil des Wertes des Vermögens des Erblassers - eine Quote ihres gesetzlichen Erbteils - erhalten sollen.
Das Pflichtteilsrecht sichert also diesem Personenkreis einen Anteil am Vermögen des Verstorbenen (einschließlich aller von ihm zu seinen Lebzeiten gemachten Schenkungen). Durch Schenkung, Erbvertrag oder Errichtung einer Privatstiftung kann man sich dem Pflichtteilsrecht nicht oder nicht gänzlich entziehen. Zur Anrechnung und Einrechnung von Schenkungen siehe in diesem Kapitel (8.16. bis 8.20.), zu Privatstiftungen siehe im 14. Kapitel.
Zur Frage, ob man durch Wahl eines im Ausland gelegenen gewöhnliche...