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Erbrecht
Reich-Rohrwig

Erbrecht

Richtig vererben, richtig schenken, Fehler vermeiden

3. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5406-5

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Erbrecht (3. Auflage)

S. 815. Kapitel Gesetzliche Erbfolge

5.1. Vorbemerkung

Wenn der Verstorbene kein (gültiges) Testament errichtet hat, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Für die gesetzliche Erbfolge gelten die Regelungen des ABGB.

Ausnahmeregelungen gelten für land- und/oder forstwirtschaftliche Betriebe sowie für andere Sonderfälle: Für land- und/oder forstwirtschaftliche Betriebe einschließlich solche, die vorwiegend dem Wein-, Obst- und Gemüseanbau dienen, und die eine bestimmte Ertragsfähigkeit aufweisen, enthält das Anerbenrecht Sonderregelungen: Siehe dazu im 3. Kapitel „Anerbenrecht - bäuerliche Erbfolge“ (3.2.). Die Regelungen des Anerbenrechts durchbrechen und modifizieren sowohl das gesetzliche Erbrecht als auch das Pflichtteilsrecht und gelten auch für Übergabsverträge analog. Weitere erbrechtliche Sondervorschriften gibt es für Wohnungseigentumsobjekte, die zwei Wohnungseigentumspartnern gehören - siehe dazu im 5. Kapitel (5.13.) und im 16. Kapitel (16.19.) - und für das Eintrittsrecht in Wohnungsmietverträge (siehe dazu im 18. Kapitel).

5.2. Allgemeines zur gesetzlichen Erbfolge

Bei gesetzlicher Erbfolge nach österreichischem Erbrecht kommen nach dem Tod des Verstorbenen (Erblasser) dessen Angehöri...

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