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Insolvenzrecht in der Praxis
Sigmund-Akhavan Aghdam

Insolvenzrecht in der Praxis

Grundlagen & Praxisbeispiele (dbv)

4. Aufl. 2026

ISBN: 978-3-7041-0902-6

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Dokumentvorschau
Insolvenzrecht in der Praxis (4. Auflage)

S. 1437. Rechnungslegung

7.1. Unternehmensrechtliche Aspekte

7.1.1. Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lässt die unternehmensrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten grundsätzlich unberührt. Die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungspflichten gem §§ 189 ff UGB bleiben auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen. Ist der Schuldner daher eine Kapitalgesellschaft oder eine unternehmerisch tätige Personengesellschaft bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist oder übersteigen - bei anderen Unternehmern - die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr den Betrag von € 700.000,--, hat der Insolvenzverwalter weiterhin gem §§ 189 ff UGB Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Für Kapitalgesellschaften gelten darüber hinaus die Sondervorschriften der §§ 221 ff UGB.

Ob bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die gem § 84 Abs 1 Z 4 GmbHG und § 203 Abs 1 Z 3 AktG mit der Eröffnung eines Konkursverfahrens ex lege in das Stadium der Abwicklung treten, für das Rumpfgeschäftsjahr zwischen dem letzten Regelbilanzstichtag vor der Eröffnung des Konkursverfahrens und dem Tag der Eröffnung des Konkursverfahrens ein Jahresabschluss zu erstellen ist, in dem das Ergebnis de...

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