Insolvenzrecht in der Praxis
4. Aufl. 2026
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S. 692. Sanierungsverfahren
2.1. Allgemeines
Als Sanierungsverfahren wird das Insolvenzverfahren dann bezeichnet, wenn es von Anfang an auf den Abschluss eines Sanierungsplans gerichtet ist. Da das Sanierungsverfahren nur eine besondere Ausgestaltung des in der Insolvenzordnung geregelten Insolvenzverfahren darstellt, kann betreffend des Verfahrensablaufs sowie betreffend des materiellen Insolvenzrechts grundsätzlich auf die Ausführungen in Kapitel 1 verwiesen werden. Im Folgenden sind nur die Besonderheiten des Sanierungsverfahrens dargestellt, die insbesondere in der Möglichkeit der Eigenverwaltung des Schuldners bestehen.
Hinsichtlich der notwendigen Mindestinhalte des Sanierungsplans, der Stimmrechte der Gläubiger, der Mehrheitserfordernisse für die Annahme des Sanierungsplans, der Rechtswirkungen des Sanierungsplans, der Erfüllung des Sanierungsplans und den Folgen des Verzuges des Schuldners bei der Erfüllung des Sanierungsplans kann auf die Ausführungen unter Pkt 1.5 verwiesen werden.
2.2. Anwendungsbereich
Das Sanierungsverfahren steht ausschließlich natürlichen Personen, die ein Unternehmen betreiben, juristischen Personen, Personengesellschaften und Verlassenschaften offen. Natürliche Personen, di...