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Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel in Österreich und Europa
Unionsrechtlicher Rahmen und aktuelle Umsatzsteuersätze in der EU
Ab soll der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft auf 4,9 % gesenkt werden. Hauptbetroffene Kategorien sind Milch, Butter, Eier, Gemüse, Obst, Brot, Teigwaren, Reis sowie Speisesalz. In diesem Beitrag werden die unionsrechtlichen Grundlagen der Umsatzsteuersenkung dargestellt und die Umsatzsteuersätze auf Nahrungsmittel bzw Grundnahrungsmittel in den EU-Staaten beleuchtet und miteinander verglichen.
1. Überblick
Der aktuelle Begutachtungsentwurf zum Umsatzsteuergesetz sieht für Österreich einen neuen ermäßigten Steuersatz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel vor. Die Maßnahme soll über einen neuen § 10 Abs 1a UStG samt Anlage 3 umgesetzt werden und mit in Kraft treten.
Begünstigt wären nur die in Anlage 3 taxativ genannten Gegenstände (Abgrenzung über die Kombinierte Nomenklatur), ua Milch, Joghurt, Butter, frische Hühnereier, bestimmtes frisches/gekühltes Gemüse (mit Ausnahmen), gefrorenes Gemüse, bestimmte Früchte, S. 621 Reis, Weizenmehl/-grieß, Teigwaren, Brot und Speisesalz. Die Begünstigung ist bewusst eng gefasst. Die Anwendung des 4,9%igen Steuersatzes soll nur dann gelten, wenn die Lieferung ausschließlich diese KN-Position bzw -Unterposition betrifft.
Die wirkungsorientierte Folg...