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SWK 12, 25. April 2026, Seite 613

Ministerratsvortrag zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Im Ministerratsvortrag 49/11 vom werden die folgenden Maßnahmen vorgestellt:

1.

Übertragungsmöglichkeit der Abfertigung in die Pensionskasse: Künftig soll die Übertragungsmöglichkeit allen Arbeitnehmern über ein gesetzliches Standardprodukt der Pensionskassen, in das die Anwartschaften kostenfrei übertragen werden können („Generalpensionskassenvertrag“), offenstehen.

2.

Schaffung einer zusätzlichen Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft: Die Vorsorgekassen haben künftig neben der Veranlagungsgemeinschaft für die Abfertigung auch eine Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (Vorsorge-VG) zu führen, in der Arbeitnehmer auf Antrag ihre Abfertigungsgelder längerfristig ohne Kapitalgarantie anlegen können.

3.

Bereinigung der Kontenzersplitterung durch eine automatische Kontenzusammenführung: Konten, auf die seit drei Jahren keine Abfertigungsbeiträge mehr eingezahlt wurden, sollen bei der Vorsorgekasse, bei der derzeit aktiv Beiträge eingezahlt werden, zusammengeführt werden.

4.

Senkung der Verwaltungskosten der Vorsorgekassen: Für die Vermögensverwaltung sollen die Vorsorgekassen maximal 0,6 % pro Geschäftsjahr (bisher: 0,8 %) des veranlagten Abfertigungsvermögens verrechnen dürfen.

5.

Entnahmemöglichkeiten aus der...

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