Steuerberaterinformation 2026
44. Aufl. 2026
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S. 193Kapitel 5 Spezielle Berufsgruppen und deren beitragsrechtliche Beurteilung nach ASVG/GSVG/BSVG
5.1 GmbH-Gesellschafter(-Geschäftsführer)
5.1.1 Überblick
5001
In der folgenden Tabelle werden mögliche Varianten von Versicherungsverhältnissen für GmbH-Gesellschafter(-Geschäftsführer) (Gf) mit Konsequenzen hinsichtlich Kommunalsteuer (KommSt), Dienstgeberbeitrag (DB), Lohnsteuerabzug (L) bzw Einkommensteuerpflicht (E) dargestellt. Für die seit bestehende Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft erfolgten keine gesonderten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, so dass ihre Organe in dieser Hinsicht jenen der GmbH gleichgestellt sind. Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Tätigkeit als Liquidator Ausfluss der Gf-Funktion ist und Liquidatoren sozialversicherungsrechtlich daher Gf gleichgestellt sind.
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Skala des Beteiligungsausmaßes
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0%
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> 0% bis ≤ 25%
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> 25% bis < 50%
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≥ 50% bis 100%
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keine Beteiligung
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Beteiligung bis inkl 25%
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Beteiligung über 25% bis kleiner als 50%
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Beteiligung ab 50%
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§ 4 Abs 2 ASVG echter Dienstnehmer ... |