Steuerberaterinformation 2026
44. Aufl. 2026
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S. 103Kapitel 3c Änderungen in der Körperschaftsteuer
3.3 Körperschaftsteuergesetz
3.3.1 Änderungen des KStG
NEU
3301
Das Körperschaftsteuergesetz wurde im Jahr 2025 durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025, BGBl I 7/2025), das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II (BSMG 2025 II, BGBl I 20/2025) und das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025, BGBl I 97/2025) geändert.
3.3.1.1 Erhöhung der Zwischenkörperschaftsteuer bei Privatstiftungen
3302
Die Zwischensteuer bei Privatstiftungen wird ab dem Veranlagungsjahr 2026 von derzeit 23% auf 27,5% angehoben und damit ist - im Hinblick auf die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes - eine gesonderte Besteuerung für die der Zwischensteuer unterliegenden Einkünfte einer Privatstiftung vorgesehen, wodurch nunmehr eine „Entkoppelung“ vom regulären Körperschaftsteuersatz erfolgen soll. Hinsichtlich des Charakters der Zwischensteuer sowie der der Zwischenbesteuerung zugrundeliegenden Systematik sollen sich dadurch jedoch keine Änderungen ergeben. Mit der geänderten Höhe der Zwischensteuer soll auch eine korrespondierende Anpassung der Höhe der Gutschriften für die Körperschaftsteuer der Privatstiftung (Zwischensteuer) für die Jahre ab 2026 einhergehen.