Steuerberaterinformation 2026
44. Aufl. 2026
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S. 123Kapitel 3e Änderungen zum Umgründungssteuerrecht
3.5 Umgründungssteuergesetz
3.5.1 Änderungen des Umgründungssteuergesetzes und verwandter Gesetze
NEU
3501
Im Jahre 2025 wurde das UmgrStG nicht novelliert.
Mit wurde die Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) im BGBl II 247/2024 erlassen.
1. Die neue standardisierte Meldung nach § 13 Abs 1 UmgrStG ab
Mit der UmgrMV wurden nach Einführung der strukturierten Anzeigepflicht für Umgründungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 nun auch Struktur und Inhalt für Meldungen von Umgründungen nach § 13 Abs 1 UmgrStG vereinheitlicht. Von der neuen standardisierten Meldung sind Einbringungen, Zusammenschlüsse und Realteilungen außerhalb der Firmenbuchzuständigkeit betroffen, die nach dem beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden und die an das Finanzamt zu melden sind. Die Meldung erfüllt auch die Anzeigepflicht für alle an der Umgründung beteiligten Steuerpflichtigen. Bei Fristversäumnis der Meldung droht eine verunglückte Umgründung.
Die neue Meldung, die in der Regel elektronisch über FinanzOnline einzubringen ist, umfasst einen Katalog an abgegrenzten allgemeinen Fragen und strukturiert zu übermittelnden Daten. In Abhängigkeit davon, ob eine Einbringung, ein Zusammenschluss oder eine Realteilung vorliegt, ist ein spezieller Fragenkatalog vorgeseh...