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Steuerberaterinformation 2026
Edlbacher

Steuerberaterinformation 2026

Klienteninformation (dbv)

44. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7041-0892-0

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Steuerberaterinformation 2026 (44. Auflage)

S. 12Kapitel 1 Für alle Steuerzahler

1.1 Die Einkommensteuer für natürliche Personen

1001

1.

Ermittlung des Einkommens

1.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 3 Z 1)

2.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 2)

3.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs 3 Z 3)

4.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 4)

5.

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs 3 Z 5)

6.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6)

7.

Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 3 Z 7)

2.

Sonderausgaben (§ 18 EStG)

3.

Außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG)

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (taxativ)

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (demonstrativ)

1002

4.

Berechnung der Einkommensteuer (§ 33 Abs 1 EStG)

Durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II aus dem Jahr 2022 kam es zur beinahe Abschaffung der kalten Progression. Es wurde damals normiert, dass die Steuertarife und weitere Steuergrenzbeträge jährlich im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate angepasst werden. Im Jahr 2026 kommt es daher bereits zum fünften Mal zu einer Anpassung des Einkommensteuertarifs an die aktuelle Inflation. Die im Jahr 2026 auszugleichende Inflation iSd § 33a Abs 3 EStG beträgt 2,6%. Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 (BGBl II 191/2025) wurden die Beträge, die im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Drittel (1,733% periodisch) angepasst wurden, kundgemacht. Mit dem Bud...

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