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Steuerberaterinformation 2026
Edlbacher

Steuerberaterinformation 2026

Klienteninformation (dbv)

44. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7041-0892-0

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Steuerberaterinformation 2026 (44. Auflage)

S. 69Kapitel 3a Änderungen in der Einkommensteuer

3.1 Einkommensteuergesetz (EStG 1988)

3.1.1 Änderungen der Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 2, 4-14, 17 und §§ 108c-124b EStG)

NEU

3101

1. ImmoESt - Umwidmungszuschlag bei Immobilientransaktionen (§ 4 Abs 3a Z 6 iVm 30 Abs 6a EStG, BGBl I 25/2025)

ab

In der Regel geht die Umwidmung eines Grundstücks, welche eine erstmalige Bebauung ermöglicht, mit einer erheblichen Wertsteigerung einher. Diese Wertsteigerungen werden künftig - in Form eines Umwidmungszuschlages auf die steuerliche Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer - höher besteuert. Es wird also nicht die Umwidmung selbst besteuert, sondern erst der Verkauf des umgewidmeten Grundstücks. Der Umwidmungszuschlag beträgt 30% auf den aus der Veräußerung des umgewidmeten Grund und Boden resultierenden Gewinns. Dieser Zuschlag ist sowohl bei Neuvermögen als auch bei Altvermögen anzusetzen. Er hängt nicht vom anzuwendenden Steuersatz ab, sodass er auch zum Tragen kommt, wenn die Regelbesteuerungsoption ausgeübt wird. Von diesem Umwidmungszuschlag sind nur jene Umwidmungen betroffen, welche nach dem stattgefunden haben, wenn der Grundstücksverkauf nach dem erfolgt. Eine Umwidmung ist dann für den Zuschlag relevant, wenn sie die erstmalige...

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