Steuerberaterinformation 2026
44. Aufl. 2026
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S. 127Kapitel 3f Unternehmensrechtliche Bilanzierung
3.6 Bilanzierung nach dem Unternehmensrecht (UGB)
3601
Die seit dem RÄG 2014 (BGBl I 22/2015) gültigen Kategorisierungen nach Größenklassen stellen sich wie folgt dar:
3.6.1 Allgemeines: Inkrafttreten, Größenklassen, Offenlegung
Einzelabschlüsse
1. Größenklassen
3602
Durch die Delegierte Richtlinie der EU-Kommission 2023/2775 wurden ab dem die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz um 25% erhöht. Die schon seit längerem erwartete UGB-Schwellenwerte-Verordnung des BMJ UGB-Schwellenwerte-Verordnung wurde im BGBl II 318/2024, vom veröffentlichet.
Seit der letzten EU-Anpassung im Jahr 2013 überschreiten viele Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aufgrund der Inflation zunehmend die Größenklassenkriterien. Das hat zur Folge, dass diese nun zusätzlichen Prüfungs- und Berichtspflichten unterliegen.
Diese Schwellenwerte sind zusammen mit der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer entscheidende Parameter für Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften. Die Klassifizierung gemäß den Schwellenwerten bestimmt unter anderem, welche Unternehmen mit ihren Jahresabschlüssen prüfungspflichtig sind, welche lediglich ein...