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AR aktuell 1, Februar 2026, Seite 28

Wunderwuzzi, Insolvenz und Privatstiftung

Johannes Peter Gruber

Der bekannteste „Wunderwuzzi“ Österreichs hat ein beträchtliches Vermögen mehreren Privatstiftungen übertragen. Sehr schlau gemacht, denken Journalisten und juristische Laien: So schützt er es vor den Gläubigern. Er selbst und seine Unternehmen sind nämlich inzwischen insolvent - die größte Insolvenz, die es in Österreich jemals gegeben hat. Die Gläubiger werden vermutlich mehr oder weniger leer ausgehen. Genaueres kann man derzeit aber noch nicht sagen. Wir wissen nicht, was die Ermittlungen der Behörden zutage fördern werden. Ihren Ergebnissen kann und darf man nicht vorgreifen. Es gilt vorerst in jeder Hinsicht die vielzitierte Unschuldsvermutung.

1. Vermögensübertragung

„Beiseiteschaffen“. Es stellt sich eine allgemeine Frage: Kann man ein Vermögen mithilfe einer Privatstiftung vor dem Zugriff der Gläubiger schützen? Mit anderen Worten: Kann man Geld so einfach „beiseiteschaffen“? Für einen Juristen gibt es nur eine Antwort: Es kommt darauf an! Eines lässt sich aber mit Sicherheit sagen: Man kann Geld nicht durch eine noch so „schlaue“ rechtliche Konstruktion jenen Personen wegnehmen, denen es rechtmäßig zusteht. Alles andere ist ein Märchen. So einfach lassen sich der nationale ...

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