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„Ein gewiefter Betrüger kann auch gut lügen“
Rechtsanwalt Dr. Robert Eichler im Gespräch über die Vor- und Nachteile interner Untersuchungen, über die Verantwortung des Aufsichtsrats dabei und über die richtige Gesprächsführung. Für deren Vorbereitung seien Social Media immer eine gute Informationsquelle.
Kurzbiografie
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Dr. Robert Eichler ist Rechtsanwalt und Experte für Compliance und Arbeitsrecht. Er war langjähriger Senior Vice President Internal Audit & Compliance der OMV. Zuvor war er Partner bei Wolf Theiss Rechtsanwälte, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Bukarest und als Foreign Lawyer bei Covington & Burling in New York tätig.
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Kommenda: Wann und warum gibt es interne Untersuchungen in Unternehmen?
Eichler: Interne Untersuchungen werden durchgeführt, um bei Vorliegen eines begründeten Verdachts einen Sachverhalt aufzuklären. Das Ergebnis ist die Grundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen, Schadenersatzforderungen oder zur Verbesserung von Organisationsmängeln, in seltenen Fällen auch für eine Anzeige. Es kann aber auch sein, dass kein Fehlverhalten festgestellt wird.
Wann macht man das intern, und wann braucht man dazu die Polizei, die Staatsanwaltschaft?
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