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ISR 3, März 2026, Seite 108

Besteuerung deutscher Rentner in Portugal - Status des „residente não habitual“ im DBA-Portugal

Eugen Mehlhaf und Florian Büttner

DBA PRT Art. 3 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Art. 18, Art. 22; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 7; GG Art. 3 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2, Abs. 3; EStG VZ 2019

1. Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA-Portugal) anzusehen.

2. Die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA-Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) ist dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugiesische Republik -Portugal-) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um S. 109eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort aufgrund eines vor dem bei der portugiesischen Steuerverwaltung gestellten Antrags den Status eines „residente não habitual“ hat und mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren steuerfrei gestellt wird.

BFH Urt. - X R 1/24 - ECLI:DE:BFH:2025:U.030925.XR1.24.0

Das Problem: Der Kläger war seit Dezember 2018 in Portugal ansässig und erzielte dort im S...

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