Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das neue Mietenpaket
Weitreichende Änderungen im Mietrecht mit 1. 1. 2026
Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), das Änderungen des MRG und des Richtwertgesetzes (RichtWG) und das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) enthält, ist per in Kraft treten. Weiters wurde durch das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) das ABGB und das KSchG geändert.
Durch das ZIAG erfolgt eine Klarstellung zu Wertsicherungsklauseln in Dauerschuldverhältnissen. Ziel waren eine gesetzliche Begrenzung von Mietzinsanhebungen aufgrund von Wertsicherungsvereinbarungen („Mietpreisbremse“) und die Dämpfung der hohen Inflation. Weiters sollen die Befristungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Welche Änderungen nun konkret eintreten und was sie für die Praxis bedeuten, wird in diesem Beitrag kurz zusammengefasst. Jedenfalls werden die Immobilienbranche und die mietrechtliche Rechtsprechung vor neue Herausforderungen gestellt.
1. Anwendungsbereich des MieWeG
Das MieWeG gilt ab inhaltlich
für Haupt- und Untermietverträge
über Wohnungen
im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG (§ 1 Abs 1 Satz 2 MieWeG).
Auch im Bereich der an sich freien Mietzinsbildung (§ 1 Abs 4 MRG) wird bei den Wertsicherungsvereinbarungen erstmals in die freie Mietzinsgestaltung eingegriffen. Der Begrenzungsmechanismus für Wertsiche...