Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 1, Februar 2026, Seite 6

Der aktuelle Fall aus der Praxis

BFG: Hauptwohnsitzbefreiung umfasst nur positive Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen

Elisabeth Höltschl und Florian Petrikovics

Das BFG erkannte in seiner Entscheidung vom , RV/6100029/2018, dass nach dem Telos nur positive Einkünfte von der Hauptwohnsitzbefreiung iSd § 30 Abs 2 Z 1 EStG umfasst sein würden. In der Folge könnten solche negativen Einkünfte mit steuerpflichtigen, positiven Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen ausgeglichen werden. Gewiss liegt dem BFG-Erkenntnis ein Einzelfall zugrunde, der etwaige Nachteile am Gesetzeswortlaut zulasten des Steuerpflichtigen aufzeigt. Es bleibt die Entscheidung des VwGH abzuwarten.

1. Überblick

Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden sind von der Besteuerung ausgenommen, wenn sie dem Veräußerer

  • ab der Anschaffung oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre oder

  • innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre

durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird (Hauptwohnsitzbefreiung iSd § 30 Abs 2 Z 1 EStG).

Der Wortlaut der Bestimmung umfasst „Einkünfte“ aus privaten Grundstücksveräußerungen. Somit werden nach dem (strengen) Wortlaut positive Einkünfte und - wie im Beschwerdefall - auch negative Einkünfte befreit.

2. Sachverhalt und Verfahren

Im Jahr 2006

Daten werden geladen...