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Kosten für Dressurreiten als Sonderbedarf?
iFamZ 2026/3
S. 7§ 231 ABGB
Die anteilige Deckungspflicht für den Sonderbedarf des Kindes - hier die Kosten von monatlich ca 6.000 € für die erfolgreiche Ausübung des Dressurreitsports durch ein talentiertes Kind - hängt ua davon ab, ob dem Vater mit seinem monatlichen Nettoeinkommen von 4.575 € die Deckung im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zumutbar ist. Einen Aspekt bei der Prüfung der Zumutbarkeit bildet die Frage, ob die Kosten bei objektiver Betrachtung in einer „intakten Familie“ mit gleicher Einkommens- und Vermögenslage aufgewendet werden würden. Eine „intakte Familie“ würde sich in der Regel bei existenziell notwendigen Kosten wie jenen für medizinische Behandlungen einschränken, während auch verhältnismäßig gut situierte Eltern ihren Fokus nicht auf eine mehrjährige und kostenintensive Förderung selbst eines herausragenden sportlichen Talents legen würden, wenn es die finanziellen Mittel nicht erlauben (Aufhebung in die erste Instanz).