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RWK 1, 15. Jänner 2026, Seite 32

Die vier zentralen Ebenen des Sozialschutzes in ESRS S1-10

Neuer Entwurf zu Social Protection der EFRAG

Erika Obermayr

Unternehmen sind durch die CSRD und den zugehörigen sozialen ESRS zunehmend gefordert, konkrete Parameter zur Situation ihrer Beschäftigten offenzulegen. Der überarbeitete ESRS S1-10 „Social Protection“ verlangt die Offenlegung, ob Beschäftigte durch Sozialschutzleistungen abgesichert sind und, sofern dies nicht der Fall ist, in welchen Ländern entsprechende Lücken bestehen. Das Ziel des Standards ist es darzustellen, ob die Beschäftigten des Unternehmens im Hinblick auf die vier zentralen Lebensereignisse 1. Krankheit, 2. Arbeitslosigkeit, 3. Arbeitsunfälle und 4. Elternzeit durch den Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie Einkommenssicherung geschützt sind. Dieser Beitrag beleuchtet, wie Organisationen die Abdeckung ihrer Standorte mithilfe zweier etablierter Länderbenchmarks systematisch bewerten und berichten können.

1. Überblick

Soziale Schutz- und Beschäftigungssysteme, die faire Arbeitsbedingungen schaffen, Einkommensverluste sowie besondere wirtschaftliche Umbrüche abfedern und den Ausstieg aus der Armut unterstützen, werden in Ländern, in denen sie etabliert sind, oft als selbstverständlich angesehen. Da der Sozialschutz weltweit ausgeweitet wurde, werden mittlerweile etwa dr...

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