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RWK 1, 15. Jänner 2026, Seite 14

Das NaBeG und dessen Implikationen für den Berufsstand

Anpassung des WTBG um die Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mario Baumgartner

Unternehmen, die dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) unterliegen, haben eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorzunehmen. Weiters ist diese Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine:n Abschlussprüfer:in verpflichtend zu prüfen. Dadurch erweitert sich das Rollenbild der Wirtschaftsprüfer:innen um die Aspekte der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen mit der Konsequenz eines entsprechenden Reaktions- und Anpassungsbedarfs in Hinblick auf die berufsrechtlich relevanten Regulative zur Ausbildung, Qualitätssicherung sowie Aufsicht. Das NaBeG trägt diesem Umstand Rechnung, indem es eine Anpassung des WTBG um die Aspekte der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht und (Übergangs-)Regelungen in Bezug auf „grandfathering“, Ergänzungsprüfungen und den Inhalt laufender Prüfverfahren schafft.

1. Rechtlicher Hintergrund

Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wurde am als Regierungsvorlage dem Parlament vorgelegt und (nach vorwiegend redaktionellen Änderungen) am im Nationalrat beschlossen. Nach dem Beschluss des Gesetzes im Bundesrat und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das NaBeG in Kraft. So wird ...

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