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RWK 1, 15. Jänner 2026, Seite 26

Die neue Berichterstattung über immaterielle Ressourcen

Aktueller Stand und Herausforderungen im Lagebericht

Vera Schiemer-Haberl

Die Abbildung immaterieller Ressourcen in der Finanzberichterstattung ist seit Jahrzehnten eine Herausforderung in der Rechnungslegung und erfährt durch internationale Initiativen eine neue Bedeutung. Besonders die bilanzielle Erfassung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte im Anlagevermögen ist umstritten: Während das österreichische Recht ein Aktivierungsverbot vorsieht, räumt das deutsche HGB ein Wahlrecht ein, und internationale Standards wie IAS 38 sehen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgütern vor. Die eingeschränkte Erfassung von Immaterialgütern wird dabei als mögliche Ursache für die Diskrepanz zwischen Buch- und Marktwerten gesehen.

Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) als österreichisches Umsetzungsgesetz zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht nun in § 243 UGB einen neuen Abs 2a vor, der eine Berichtspflicht über die „wichtigsten immateriellen Ressourcen“ für bestimmte Unternehmen normiert. Der vorliegende Beitrag erläutert die mit der Neufassung des § 243 Abs 2a UGB verbundenen Berichtspflichten sowie sich daraus ergebende Auslegungsfragen.

1. Status quo der Berichterstattung über immateriell...

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