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Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gesetzliche Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen einer Prüfung
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) wurde am als Regierungsvorlage dem Parlament vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgte am im Nationalrat. Nach Beschlussfassung im Bundesrat und anschließender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird somit das NaBeG in Kraft treten und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit über eineinhalb Jahren Verspätung in nationales Recht umsetzen. Das NaBeG berücksichtigt die inzwischen auf EU-Ebene vereinbarten zusätzlichen Erleichterungen, insbesondere bezüglich der anzuwendenden Größenkriterien, die die Berichtspflicht nach der CSRD bestimmen und in diesem Beitrag thematisiert werden.
Dieser Beitrag beleuchtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die neue Nachhaltigkeitsprüfung und stellt die Grundzüge einer Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS mit begrenzter Zusicherung dar, wie sie sich unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß NaBeG und der Stellungnahme KFS/PE 28 zu ausgewählten Fragen bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche wesentliche Aussagen des ISSA 5000 bereits berücksichtigte, ergeben.
Im Interesse der Vermittlung eines allgemeinen Überblicks wird auf Besonderheiten zu...