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Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie auf andere Steuern
Richtlinie 90/435/EW Art. 2; Richtlinie 2011/96/EU Art. 4
Art. 4 der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten
ist dahin auszulegen, dass
er einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der es einem Mitgliedstaat, der das System nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a gewählt hat, gestattet ist, mehr als 5 % der Dividenden, die den in diesem Mitgliedstaat ansässigen Finanzintermediären als Muttergesellschaften im Sinne dieser Richtlinie von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften zufließen, zu besteuern, und zwar auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil davon umfasst.
, C-93/24 und C-94/24 - ECLI:EU:C:2025:599
Das Problem: Die Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten („MTRL“) soll der Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung in Unternehmensgruppen dienen, um die effektive Ausübung der Niederlassungsfreiheit zu gewährleisten (Ko...