Kunst und Recht
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Arbeitsrechtlicher Status und Regelungsumfeld
1.1. Brotloser Künstler?
Es gibt ein Klischee, das in manchen Teilen der Welt, so auch in Österreich, lange Zeit vorherrschend, vielleicht sogar populär war und wohl auch heute noch in den Köpfen vieler Menschen herumgeistert: Künstler:innen müssten arm und mit den Abgründen des Lebens vertraut sein, um große Kunstwerke schaffen zu können. Dieses Ideal prägte das Bild „Der arme Poet“, das Carl Spitzweg 1839 malte. Ob dieses zynische Ideal des brotlosen Künstlers heute in Österreich noch zutrifft, hängt maßgeblich mit der arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen StelS. 266lung der Kunstschaffenden zusammen. Die erste und wichtigste Frage lautet daher: In welchem Rechtsverhältnis üben Künstlerinnen und Künstler ihre Tätigkeit aus? Die Frage, ob sie als Arbeitnehmer:innen zu qualifizieren sind, ist entscheidend, weil davon die Anwendung der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze abhängt.
1.2. Qualifizierung des Rechtsverhältnisses
Eine künstlerische Tätigkeit kann grundsätzlich auf der Grundlage von drei Vertragsformen ausgeübt werden: auf Basis eines Arbeitsvertrags, eines freien Dienstvertrags oder eines Werkvertrags. Kunstschaffende können aus arb...