Kunst und Recht
1. Aufl. 2026
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Clemens Jabloner
1. Der Paradigmenwechsel
Nach der Opferthese habe die Republik Österreich zwischen 1938 und 1945 nicht existiert, weshalb ihr die Nazi-Untaten nicht zugerechnet werden könnten. Diese Haltung wurde zwar nicht allein deshalb eingenommen, um Restitutionsforderungen abzuwehren, sie konnte aber dazu dienen. Allerdings wurden gesetzliche Maßnahmen getroffen, doch meist nur halbherzig und zögerlich. Erst nach dem Bedenkjahr 1988 und dem zwei Jahre später folgenden weltweiten Befremden darüber, wie bei der Wahl Kurt Waldheims zum Bundespräsidenten hierorts mit der Nazi-Vergangenheit umgegangen wurde, setzte ein Paradigmenwechsel ein.
2. Kunstraub und Kunstrückgabe als besondere Problemfelder
Die organisierte Kriminalität des Nationalsozialismus verursachte im vormaligen Österreich - neben noch viel Schlimmerem - einen massiven Entzug von hauptsächlich jüdischem Hab und Gut. Und als ob nicht die Geschichte der Unterlassungen und Handlungen nach 1945 für sich schon verworren genug wäre, so ist die Vergeltung geraubten Kulturguts noch um einiges dunkler:
S. 98Als Erbin der Monarchie war die Erste Republik reich an Kunstschätzen, gerade auch in der Hand jüdischer Sammler und Mäzeninnen....