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Das Abzugsverbot für Geldunterhalt an Kinder ist ungeachtet jüngerer OGH-Rechtsprechung nicht verfassungswidrig
Entscheidung: (Abweisung einer Beschwerde, mit der aufgrund der vom OGH wegen des Familienbonus Plus versagten Kürzung des Geldunterhalts der Abzug einer außergewöhnlichen Belastung für Unterhaltszahlungen begehrt wird).
Norm: § 34 Abs 7 Z 2 EStG.
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VfGH ist davon auszugehen, dass es angesichts der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit von Unterhaltspflichtigen und nicht unterhaltspflichtigen Personen sachlich nicht zu rechtfertigen ist, dass Unterhaltsleistungen steuerlich nicht in einer der durch die Unterhaltslast geminderten Leistungsfähigkeit entsprechenden Weise angemessen berücksichtigt werden. Dabei soll zumindest die Hälfte der Einkommensteile, die zur Best...