Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbefreiung für selbst hergestellte Gebäude bei Gebäudeerweiterungen
Neue Judikatur des VwGH zum Gebäudebegriff
Nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG sind Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen selbst hergestellten Gebäuden von der Besteuerung ausgenommen. Fraglich ist, ob dies nur bei Neuerrichtung von Gebäuden oder auch bei Aus- und Umbauten, Aufstockungen, Dachbodenausbauten oder Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes gilt.
1. Bisherige Judikatur
In einem neueren Erkenntnis hat der VwGH unter Zitierung diverser Vorjudikatur ausgeführt, dass ein selbst hergestelltes Gebäude schon nach der alten Rechtslage nur dann vorliegen soll, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines Gebäudes, somit als „Hausbau“, angesehen werden. Grundsätzlich erfasst die Befreiungsbestimmung damit nur die erstmalige Errichtung eines Objekts.
Der VwGH bezieht sich weiters auf eine Entscheidung, wonach beim Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung zweier neuer Wohneinheiten und Anbauten fü...