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Der neue Begriff der „Immobiliengesellschaft“ in § 4 Abs 4 GrEStG
Auslegungsunsicherheiten und Sonderregelung für Familienverbände
Zur Verbesserung der Steuerstruktur und Bekämpfung des Steuerbetrugs wurde das Grunderwerbsteuergesetz 1987 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 umfassend reformiert. Wesentliche Änderungen bzw „Verschärfungen“ ergeben sich für sogenannte „Immobiliengesellschaften“, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Vermietung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken liegt. Für steuerbare Anteilsbewegungen an Immobiliengesellschaften im Eigentum eines Familienverbands wurde eine Begünstigung geschaffen, um eine Ungleichbehandlung von „Asset Deals“ und „Share Deals“ zu vermeiden. Dieser Beitrag widmet sich den Auslegungsunsicherheiten iZm dem neuen Begriff der „Immobiliengesellschaft“ sowie der Sonderregelung für Familienverbände.
1. Höherbesteuerung von Immobiliengesellschaften im GrEStG
Neben der Verschärfung der Steuertatbestände des Gesellschafterwechsels in § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG und der Anteilsve...