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Nachsicht: Keine persönliche Unbilligkeit bei Vorliegen einer Patronatserklärung
Entscheidung: (Abweisung der Parteirevision); siehe dazu auch G 650/2015, ua; Ro 2015/16/0038.
Norm: § 236 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH – die Teil eines internationalen Konzerns sowie für Werbe- und Marketingmaßnahmen zuständig war – beantragte die vollständige Nachsicht gemäß § 236 BAO der festgesetzten Glücksspielabgabe, in eventu im Ausmaß jenes Betrags, der die Glücksspielabgabe für den Inlandsteil des veranstalteten Gewinnspiels übersteige. Das Finanzamt wies den Antrag ab.
Das BFG wies die Beschwerde ab. Es führte aus, ...