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Neuregelung von Trinkgeld(pauschalen) im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht
Auch Pensionsanpassung 2026 und befristet erhöhter Investitionsfreibetrag im BGBl kundgemacht
(A. S. / SWK) – Die Novelle des ASVG und des AVRAG (BGBl I 2025/77) bringt eine Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Grundlage für die Festsetzung von Trinkgeldpauschalen (§ 44 ASVG). Trinkgelder sind – auch wenn sie von dritter Seite gewährt werden – beitragspflichtiges Entgelt; zur Steuerfreiheit siehe Rz 92d und 92f LStR idF BMF-Info vom , 2025-0.600.330, .
1. Status quo
Das ASVG sah schon bisher zwecks Verwaltungsvereinfachung die Möglichkeit vor, Trinkgelder bei der Bemessung der Beiträge in pauschaler Form zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Gesetzesermächtigung wurden für bestimmte Branchen und Bundesländer Trinkgeldpauschalen festgelegt. Dabei wurde zum Teil geregelt, dass Dienstnehmer, deren Trinkgeldeinnahmen erheblich vom fes...