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Die Auslegung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH
Wort oder Wille
Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellen im Regelfall ein mehrseitiges Rechtsgeschäft dar. Die Auslegung von Rechtsgeschäften erfolgt nach dem Willen der Parteien. Gesellschafterbeschlüsse beruhen – im Gegensatz zu Verträgen – nicht auf korrespondierenden Willenserklärungen, sondern können auch denjenigen binden, der sich ablehnend äußert. Auch künftige Gesellschafter oder Dritte, wie Geschäftsführer, können von der Bindungswirkung erfasst sein. Aus diesen Gründen erscheint eine reine Auslegung nach dem Willen der Parteien nicht immer zielführend. In einigen Fallkonstellationen bringt eine verstärkt objektive Auslegung sachdienlichere Ergebnisse.
Eine gute Grundlage für eine verstärkt objektive Auslegung bilden die Überlegungen zur Auslegung von ...