Persönliche Mobilität im Steuerrecht
4. Aufl. 2025
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S. 803. Mobilität von Arbeitnehmer:innen
3.1. Nutzung von Fahrzeugen des Arbeitgebers
3.1.1. Pkw-Überlassung
Kann ein Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen, entsteht ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Dieser erhöht grundsätzlich nicht nur die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch für Lohnnebenkosten wie Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer.
Der monatlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Kfz an den Arbeitnehmer beträgt im Allgemeinen 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs, wobei der maximale monatliche Sachbezug mit EUR 960 begrenzt ist. Der Sachbezugswert deckt alle üblicherweise mit der Nutzung eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Firmenwagens verbundenen Vorteile ab.
Unter bestimmten Umständen gelangt ein reduzierter monatlicher Sachbezugswert iHv 1,5 % zur Anwendung, höchstens jedoch ein maximaler Monatsbetrag von EUR 720. Diese Vergünstigung kommt dann zum Tragen, wenn der betreffende Pkw den für das jeweilige Jahr veröffentlichten Grenzwert für maximale CO2-Emissionen unterschreitet. Dieser Grenzwert beträgt...