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Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie
Wiesinger

Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5100-2

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Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (1. Auflage)

S. 23015. Betriebliche Pensionsvorsorge

Drei Säulen der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge (Pensionsvorsorge) basiert auf drei Säulen, wobei faktisch nicht jeder jede davon nutzt.

  • Die erste Säule sind gesetzliche Regelungen zur Pensionsvorsorge, wobei für Arbeitsverhältnisse die Regelungen im ASVG zu finden sind.

  • Die zweite Säule ist die betriebliche Vorsorge (dazu im Folgenden näher).

  • Die dritte Säule ist die private Vorsorge; sie kann in Form einer expliziten Altersvorsorge (zB Versicherung) erfolgen, aber auch faktisch in einem Ansparen von Vermögenswerten (Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Immobilien, Krypto-Assets). Da dies durch den Arbeitnehmer selbst erfolgt, gibt es im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hier nichts zu beachten.

Gesetzliche Regelung der betrieblichen Vorsorge

Für die betriebliche Vorsorge bestehen sowohl arbeitsrechtliche als auch steuer- und beitragsrechtliche Bestimmungen. Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind im BPG und im PKG zu finden, wobei Letzteres nur eine Rolle spielt, wenn die Vorsorge über eine Pensionskasse erfolgt.

Die Mat führen zum Zweck der Regelung aus:

Die Sicherung dieser Leistungszusagen soll im wesentlichen durch zwei Maßnahmen erfolgen. Im Falle des Ausscheiden...

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