Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie
1. Aufl. 2025
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S. VVorwort
Ein Vorwort darf - auch in einem wissenschaftlichen Werk - anekdotenhaften Charakter haben, speziell wenn es auch einen historischen Fokus hat. Mein erster Arbeitstag in der Bundesinnung Bau (die Zusammenlegung mit dem Büro des Fachverbands der Bauindustrie erfolgte erst etwa ein Dreivierteljahr später) war der . Wenige Tage danach teilte mir mein „Vorgänger“ in dieser Funktion (Mag. Manfred Katzenschlager) mit, dass bei einem Heurigen ein völlig informelles Treffen zwischen Vertretern der Gewerkschaft, die im Kollektivvertrag „einige redaktionelle Änderungen“ umsetzen wollten, und uns stattfinden sollte. Diese sollten uns anlässlich des Treffens erläutert werden, weshalb es nicht schlecht wäre, wenn ich den Kollektivvertrag wenigstens einmal durchgelesen haben würde. Damit war in den ersten Wochen in der WKÖ meine Kenntnis des Angestelltenkollektivvertrags durchaus deutlich intensiver als jene des Arbeiterkollektivvertrags, was sich aber bald änderte, denn die Anfragen, die mittels Telefon, Fax (das gab es damals auch noch in der Praxis) oder Mail gestellt wurden, bezogen sich deutlich häufiger auf den Bauarbeiterkollektivvertrag.
Diese Praxisnachfrage war auch ...