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Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie
Wiesinger

Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5100-2

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Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (1. Auflage)

S. 1309. Qualitätsprämie für Lehrlinge

Die Förderung des Lehrbetriebs für guten oder ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung beim ersten Antritt wurde im Jahr 2008 eingeführt. Diese Bestimmung ist - anders als der ebenfalls 2008 begründete und beretis 2011 abgeschaffte Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit - nach wie vor in Kraft und die Förderung beträgt unverändert 200 € bei gutem Erfolg und 250 € bei Auszeichnung.

Hier sieht § 24c KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie seit dem Jahr 2010 eine Weiterleitung dieses Betrags an den Lehrling vor; die Leistung ist lohnsteuer- und beitragspflichtig. Zur Fälligkeit der Prämie enthält der KollV keine Bestimmungen, wohl aber zur abgeschafften Qualitätsprämie für den Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit. Diese Regelung ist mE auch hier anzuwenden, womit sie mit dem nächsten Gehalt fällig wird.

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