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Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie
Wiesinger

Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5100-2

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Grundfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (1. Auflage)

S. 1036. Berücksichtigung von Vordienst- und Karenzzeiten

6.1. Keine allgemeine Regelung

Der KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie enthält keine allgemeine Bestimmung, wie Vordienstzeiten - das sind Zeiten eines früheren Beschäftigungsverhältnisses - zu bewerten sind. Es gibt allerdings zu einzelnen Aspekten entsprechende Regelungen, etwa bei der Berücksichtigung für das Gruppenalter oder für die Dauer des Urlaubsanspruchs. Dabei ist teilweise auch zwischen Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber und solchen bei einem anderen zu unterscheiden.

Karenzzeiten sind insofern keine Vordienstzeiten, als sie nicht in einem früheren Beschäftigungsverhältnis liegen, sondern im laufenden, während dieser Zeit aber die Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Entgeltzahlung) geruht haben.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vordienstzeiten bei einem anderen Arbeitgeber
Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber
Lehrzeiten beim selben Arbeitgeber
Elternkarenzzeiten beim selben Arbeitgeber
Gruppenjahre („Biennalsprung“)
gänzlich, sofern in gleicher oder höherer Beschäftigungsgruppe (§ 10 Z 2 KollV)
gänzlich, sofern in gleicher Beschäftigungsgruppe (§ 10 Z 2 KollV)
-
gänzlich, sofern nach liegend und in gleicher Beschäftigungsgruppe (§ 24a Z 3 Koll...

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