Praxishandbuch Data Act
1. Aufl. 2025
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S. 17511. Durchsetzung des Data Act
Wie erfolgt die Rechtsdurchsetzung des Data Act?
Nur durch Behörden oder auch vor den Zivilgerichten?
Gibt es Strafen?
Welche Behörde ist zuständig?
Können Mitbewerber klagen?
Die Durchsetzung des Data Act erfolgt im Rahmen eines public enforcement über Verwaltungsbehörden, wobei in Österreich die zuständige Behörde im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für dieses Buch noch nicht bekannt ist, sowie im Rahmen des private enforcement vor Zivilgerichten. Auf diesem Weg soll die Compliance mit den regulatorischen Vorgaben sichergestellt werden sowie auch subjektive, aus dem Data Act erwachsende Rechte und etwaige Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche (von Mitbewerbern) durchgesetzt werden können. Zusätzlich besteht ein besonderer, freiwilliger Streitbeilegungsmechanismus für bestimmte Streitgegenstände.
11.1. Verwaltungsstrafrechtliche Durchsetzung (public enforcement)
11.1.1. Beschwerderecht (Art 38 DA)
Sind natürliche oder juristische Personen der Ansicht, dass ihre Rechte nach dem Data Act verletzt wurden, haben sie das Recht, sich bei der zuständigen...