Praxishandbuch Data Act
1. Aufl. 2025
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S. 132. Datenzugang (Art 3 DA) und Datenbereitstellung (Art 4 und 5 DA)
Was ist - begrifflich - der Unterschied zwischen Datenzugang und Datenbereitstellung?
Wann besteht ein Anspruch auf Datenzugang bzw eine Pflicht, einen solchen einzuräumen?
Wann besteht ein Anspruch auf Datenbereitstellung bzw eine Pflicht, eine solche vorzunehmen?
Betrifft dies sämtliche Daten oder nur bestimmte? Welche Daten sind erfasst?
Der Data Act normiert einen Anspruch auf Datenzugang bzw eine Verpflichtung, einen solchen einzuräumen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist zunächst, wodurch die Daten generiert werden. Maßgebliche Anknüpfungspunkte sind vor allem das vernetzte Produkt und der verbundene Dienst. Letztlich bestimmen noch weitere Faktoren, welche Daten unter die Datenzugangsrechte fallen. Allgemein gesagt fallen Rohdaten und aufbereitete Daten, die für den Dateninhaber infolge der technischen Gestaltung des Produktes bzw Dienstes leicht verfügbar sind, darunter.
Nicht jeder hat einen Anspruch auf Datenzugang, sondern nur der Nutzer; dies auch nicht gegenüber jeder...