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Praxishandbuch Data Act
Humer

Praxishandbuch Data Act

Samt Ausführungen zum angrenzenden Daten- und KI-Recht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5337-2

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Praxishandbuch Data Act (1. Auflage)

S. 1639. Haftung für (Trainings-)Daten

Folgende Fragen werden in diesem Kapitel beantwortet:
  • Sind Sachverhalte vorstellbar, in denen Daten bei einem Dritten einen Schaden verursachen? Wenn ja, wer haftet?

  • Inwieweit sind die neuen EU-Regeln zur KI-Haftung für Trainingsdaten relevant?

  • Können auch Datenlieferanten entlang der KI-Wertschöpfungskette davon betroffen sein?

Wichtige Ergebnisse dieses Kapitels kurz zusammengefasst

Daten sind nicht nur eine Informationsquelle. Sie können auch Schäden verursachen. In erster Linie wird im Zusammenhang mit Daten eine vertragliche Haftung relevant sein, zB aus einer Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten heraus, wenn ein Datenlieferant Daten nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung stellt. Im KI-Kontext ist auch die außervertragliche Haftung von KI-Anbietern gegenüber geschädigten Dritten zu beachten. Über Regressansprüche des KI-Anbieters kann sich dies mittelbar auch auf Datenlieferanten auswirken. Die aktualisierte Produkthaftungsrichtlinie sieht Erleichterungen für Geschädigte bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vor. Mit ihr besteht eine Produkthaftung auf für Software, darunter KI-Systeme. Über Trainingsdaten kann sie daher auc...

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