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AVR 4, August 2025, Seite 135

Photovoltaikerlass

Richtlinie des 2025-0.461.257, BMF-AV 2025/106.

Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

In den Beispielen zu Photovoltaikanlagen wird aus Vereinfachungsgründen ein Einspeistarif von 0,10 bzw 0,11 (in Folgejahren) €/kWh angenommen, bei den Energiegemeinschaften werden Tarife von 0,12 bzw 0,15 €/kWh angenommen.

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