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Vermögensausstattung gemeinnütziger Stiftungen
Offene Fragen und Lösungsansätze zur zeitnahen Mittelverwendung und Rücklagenbildung
Gemeinnützige Stiftungen führten in Österreich über viele Jahrzehnte ein Nischendasein. Mit dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015) setzte der Gesetzgeber ein klares Zeichen, dass Stiftungen künftig wieder stärker zum Gemeinwohl beitragen sollen. Überraschenderweise fand zu der für gemeinnützige Stiftungen wesentlichen Frage der Vermögensausstattung aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht bisher praktisch keine fachliche Auseinandersetzung statt. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des BStFG 2015 möchte ich dieses Thema aufgreifen, offene Fragen aufzeigen und Lösungsansätze skizzieren.
1 Grundlegendes
Das Funktionsprinzip einer gemeinnützigen Stiftung ist recht einfach: Ein Stifter widmet dauerhaft ein bestimmtes Vermögen, dessen Erträgnisse zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke dienen. Die Aufgabe des Stiftungsvorstands besteht demnach darin, das zugewendete Vermögen ertragsbringend zu veranlagen und die erzielten Erträge für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Bei der praktischen Umsetzung stellt sich für den Stiftungsvorstand regelmäßig die Frage, ob seine Entscheidungen mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar sind bzw ob Handlungsbedarf besteht, um den Verlust der ...