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BFGjournal 5, Mai 2025, Seite 218

Haftungsinanspruchnahme mit Annahme fiktiver Fälligkeitstage für eine Gleichbehandlungsberechnung zu Säumniszuschlägen zur Kommunalsteuer

Michaela Schmutzer

Geht einer Haftungsinanspruchnahme für eine bescheidmäßig festzusetzende Abgabe kein Bescheid voran, ist die Entstehung des Abgabenanspruches im Haftungsverfahren festzustellen. Einem Haftenden ist die Möglichkeit einzuräumen, einen Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger zu erbringen. Gibt es zu einer Abgabe oder einem Nebenanspruch keinen gesetzlichen Fälligkeitstag, sind fiktive Fälligkeitstage zu bestimmen.

Ein fiktiver Fälligkeitstag beim Säumniszuschlag kann mit dem der jeweiligen Fälligkeit der nicht vor erschwerter Einbringlichkeit bekannt gewesenen und entrichteten Kommunalsteuer nachfolgenden Fälligkeitstag angenommen werden.

1. Haftungsbescheide des Magistrates mit Haftungsinanspruchnahmen für Säumniszuschläge

1.1. Fall 1

Mit Haftungsbescheid vom des Magistrates der Stadt Wien wurde der Beschwerdeführer (Bf) für offene Abgaben und Nebengebühren der A. GmbH zur Haftung herangezogen.

Die Kommunalsteuer 2022 belief sich auf 4.915,71 Euro, der Säumniszuschlag 2022 betrug 142,03 Euro.

In der Beschwerde wurde vorgebracht, dass keine Aufschlüsselung der Abgaben nach deren Fälligk...

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