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Rückstellungen nach BilMoG – eine Annäherung an die IFRS?
Die Änderungen des deutschen Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sollen einerseits Ergebnisverzerrungen, die durch das alte HGB möglich gewesen sein sollten, vermeiden und andererseits eine Annährung der deutschen Rechnungslegung an internationale Standards bewirken. Hierzu wurden u.a. die Aufwandsrückstellungen, insbes. die durch das BiRiliG (Bilanzrichtliniengesetz) eingeführten Großreparaturrückstellungen, abgeschafft.
Dieser Beitrag zeigt sowohl, ob diese Ziele erreicht wurden, als auch, welche tatsächlichen Auswirkungen diese HGB-Änderungen für die Praxis haben.
1. Bildung von Rückstellungen
1.1. Großreparaturrückstellung
Für die sog. Großreparaturrückstellungen gab es in § 249 Abs. 2 HGB-alt ein Wahlrecht, für bestimmten in mehrjährigen Zeiträumen anfallenden Aufwand eine Rückstellung in Höhe des Periodenanteils der laufenden Periode zu bilden. Es muss sich dabei um einen bestimmten, vorhersehbaren sowie in der laufenden Periode und ggf. einer Vorperiode begründeten Aufwand handeln. Für die Steuerbilanz werden diese Rückstellungen als Aufwandsrückstellungen nicht anerkannt, da ein handelsrechtliches Passivierungswahlrecht zu einem steuerlichen Pass...